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   BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R   

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https://dejure.org/2001,4080
BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R (https://dejure.org/2001,4080)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R (https://dejure.org/2001,4080)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - B 10 LW 13/99 R (https://dejure.org/2001,4080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beitragszuschuß - Ruhen des Anspruchs - Vorlagepflicht - Einkommensteuerbescheid - Alterssicherung

  • Judicialis

    ALG § 32 Abs 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Anspruchs Beitragszuschuß bei verspäteter Vorlage des Einkommensteuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.08.2000 - B 10 LW 8/00 R

    Beitragszuschüsse - Erstattung - Landwirtschaft - Einkommensteuerbescheid -

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R
    Der Senat geht hierbei von folgenden Grundsätzen aus (vgl insoweit im einzelnen das Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R, das den Beteiligten zur Kenntnis gegeben wurde):.

    (b) Soweit nicht bereits nach den Grundsätzen zu (a) der gesamte Beitragszuschuß zurückzuzahlen ist, greift die Ruhensvorschrift des § 32 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG ein: Hiernach ruht - wird der Einkommensteuerbescheid nicht rechtzeitig vorgelegt - der Beitragszuschuß vom Beginn des Monats, in dem der Bescheid (gemeint: noch) fristgemäß hätte vorgelegt werden können (hier also ab 1. März) bis zum Ablauf des Monats der tatsächlichen Vorlage (bei Vorlage im Januar des Folgejahres also bis zum 31. Januar): Die Regelung setzt bereits vom Tatbestand her ein Verschulden voraus (s hierzu das Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R unter II 1, S 8 des Umdrucks).

    Sie ist unter entsprechender Anwendung des § 67 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) verfassungskonform einschränkend auszulegen: Die Alterskasse hat ein Ermessen auszuüben, ob der im Ruhenszeitraum ausgezahlte und nach dem maßgeblichen Steuerbescheid auch zustehende Beitragszuschuß in voller Höhe ruht oder lediglich teilweise (Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R unter II 3 und 4, S 13 ff des Umdrucks).

    (a) Der Senat hat bereits im zitierten Urteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - im einzelnen begründet, warum die in § 34 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG angeordnete Folge des Ruhens des Anspruchs auf Beitragszuschuß bei nicht rechtzeitiger Vorlage des jeweils zeitnächsten Einkommensteuerbescheides auch insoweit gerechtfertigt ist, als den Versicherten der ihnen gezahlte - oder gar ein höherer - Beitragszuschuß auch auf der Grundlage des maßgebenden, der Alterskasse jedoch nicht bekannten, Einkommensteuerbescheides zugestanden hätte.

    Es sei insoweit auf die Ausführungen zu II 1 der Gründe des dem Beteiligten zur Kenntnis gegebenen Senatsurteils vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - (insbesondere S 7) verwiesen.

    (b) Den Klägern ist weiterhin auch ein schuldhaftes, zumindest fahrlässigen Verhalten - als Voraussetzung für das Ruhen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 ALG (s hierzu Senatsurteil vom 17. August 2000 - B 10 LW 8/00 R - unter II 1) - vorzuwerfen.

    Die angefochtenen Bescheide sind jedoch deshalb aufzuheben, weil die Beklagte das ihr zustehende Ermessen (s oben unter 1) nicht ausgeübt hat, in welchem Umfang die den Klägern gezahlten Beitragszuschüsse ruhen (zu Einzelheiten siehe das Senatsurteil vom 17. August - B 10 LW 8/00 R -, zu II 4 der Gründe).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R
    Denn niemand kann sich einer Verantwortung, die ihm im Außenverhältnis obliegt, dadurch entledigen, daß er eigene Aufgaben einem anderen zur Erledigung überträgt (vgl Senatsurteil vom 29. Oktober 1992, BSGE 71, 213, 215 = SozR 3-4100 § 141e Nr. 2).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Auszug aus BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 13/99 R
    Da diese Sonderregelung zu § 48 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) rückwirkende Neufeststellungen zu Lasten des Betroffenen erlaubt, ohne Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen (hierzu Senatsurteil vom 8. Oktober 1998, SozR 3-5868 § 32 Nr. 2 S 14), kann der Betroffene jedenfalls keinen Vorteil daraus ziehen, daß der Alterskasse ein neuer, maßgeblicher Einkommensteuerbescheid erst verspätet bekannt wird.
  • SG Freiburg, 27.01.2004 - S 9 AL 261/03

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Er kann im Einzelfall dazu führen, dass die vom Steuerberater schuldhaft unterlassene Mitteilung sozialversicherungsrechtlich relevanter steuerrechtlicher Sachverhalte an den zuständigen Sozialversicherungsträger dem Versicherten als eigenes Verschulden zugerechnet wird (vgl. BSG, Urteil vom 6.2.2001, B 10 LW 13/99 R = rv 2001, 213 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2002 - L 1 RA 179/02
    Abgesehen von den Ausführungen des SG, das eine Zurechnung bejaht hat, käme eine Zurechnung auch unter dem Grundsatz in Betracht, dass sich niemand einer eigenen Verantwortung dadurch entziehen kann, dass er eigene Aufgaben auf einen anderen zur Erledigung überträgt (vgl. nur: BSG, Urteil vom 6.2.2001, B 10 LW 13/99 R, m.w.N.).
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